Das Gesetz bietet für Ehen und Lebenspartnerschaften grundsätzlich nur eine Form an, nämlich die Zugewinngemeinschaft. Diese passt jedoch nicht immer zu der individuellen Lebenssituation. Es kann daher sehr sinnvoll sein, in notarieller Urkunde den rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben zu regeln. Konkrete Regelungen für den Fall der Trennung oder Scheidung können überdies helfen, schwierige Lebenssituationen zu meistern. Deshalb sind Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bewährte Werkzeuge für eine gelungene Lebensplanung, auch wenn sie auf den ersten Blick romantischen Vorstellungen partnerschaftlichen Zusammenlebens zuwiderlaufen mögen.
Fragen wie die folgenden können in notariellen Beratungen erörtert und in eine passende vertragliche Form gegossen werden: Was geschieht mit dem Vermögen jedes Partners? Welcher Güterstand entspricht am besten der persönlichen Situation, sollte zum Beispiel die gesetzliche Form der Zugewinngemeinschaft modifiziert oder Gütertrennung vereinbart werden? Wie ist die Absicherung im Alter? Sind Ansprüche oder Verpflichtungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu erwarten? Was geschieht im Falle der Trennung – mit Unterhalt, Umgangsrechten, Versorgungsausgleich? Welche Rechte habe ich im Todesfall?
Auch die nötigen Erklärungen und Formalitäten im Zusammenhang der Annahme eines Kindes (Adoption), von Vaterschaftsanerkenntnissen oder Sorgeerklärungen liegen beim Notar in den richtigen Händen.