Häufig ist es sinnvoll, Ihre Vermögensverhältnisse für den Fall Ihres Todes durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu regeln, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen denjenigen und in genau der Weise zufällt, wie Sie es wünschen. Ich bespreche mit Ihnen die verschiedenen Gestaltungsalternativen und errichte mit Ihnen eine ganz individuelle, inhaltlich eindeutige Verfügung, deren Auffinden im Erbfall garantiert ist und die Ihren Erben ein Erbscheinsverfahren ersparen kann.
Seit 1.1.2012 werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden in einem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet.
Liegt eine notarielle letztwillige Verfügung vor, brauchen Sie nach einem Todesfall in der Regel nichts zu tun, die Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags wird im Zusammenspiel von Standesämtern, Zentralem Testamentsregister, Nachlassgericht und Notar für Sie veranlasst.
Liegt keine notarielle letztwillige Verfügung vor, so benötigen Sie beim Versterben eines Angehörigen meist einen Erbnachweis, der Sie als Erben ausweist. Dann bin ich Ihnen bei der korrekten Beantragung eines Erbscheins behilflich.
Ist ererbtes (Immobilien-)Vermögen zwischen mehreren Erben aufzuteilen, müssen Sie sich an den Notar / die Notarin wenden, um eine Erbauseinandersetzung in die Wege zu leiten. Ebenso kann ich für Sie tätig werden, wenn die Beantragung eines Zeugnisses für einen Testamentsvollstrecker erforderlich sein sollte oder eine Vermächtniserfüllung auszuführen ist.